Was unterscheidet den polizeilichen VE vom privaten Ermittler?
Der polizeiliche Verdeckte Ermittler ist ein Beamter, der nach §§ 110a ff. StPO unter einer staatlich hergestellten Legende auf Dauer ermittelt; die Legende darf dort urkundlich abgesichert werden. Ein privater Ermittler hat keine dieser Befugnisse: Er darf keine falschen Ausweise nutzen, keine Wohnung unter Vortäuschung eines Zutrittsrechts betreten und sich nicht als Amtsträger ausgeben. Zulässig bleibt allein das Auftreten ohne Offenlegung des Auftrags in einer für jedermann zugänglichen Situation.