Glossar · Recht & Beweis

Wettbewerbsverbot

Auch bekannt als: Konkurrenzschutzklausel, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Kurzantwort

Was ist Wettbewerbsverbot?

Ein Wettbewerbsverbot untersagt Arbeitnehmern oder Geschäftsführern für die Dauer (und ggf. nach Beendigung) des Anstellungsverhältnisses konkurrierende Tätigkeiten. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam mit Karenzentschädigung (§ 74 HGB, mind. 50 % der zuletzt bezogenen Vergütung), maximal 2 Jahre Dauer und konkreter sachlich-räumlicher Begrenzung.

Kategorie
Recht & Beweis
Synonyme
Konkurrenzschutzklausel, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Verwandte Begriffe
Geschäftsgeheimnis, Unterlassungserklärung

Definition aus der Ermittlungspraxis der Agentur Incognito – vollständige Erläuterung im Abschnitt Definition.

Definition

Ein Wettbewerbsverbot untersagt Arbeitnehmern oder Geschäftsführern für die Dauer (und ggf. nach Beendigung) des Anstellungsverhältnisses konkurrierende Tätigkeiten. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam mit Karenzentschädigung (§ 74 HGB, mind. 50 % der zuletzt bezogenen Vergütung), maximal 2 Jahre Dauer und konkreter sachlich-räumlicher Begrenzung. Verstöße begründen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Begriff: Wettbewerbsverbot · Synonyme: Konkurrenzschutzklausel, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Praxisbeispiele

Wann „Wettbewerbsverbot“ in der Praxis vorkommt

  • Dokumentation, dass ein ehemaliger Vertriebsleiter trotz Wettbewerbsverbot Bestandskunden für einen Wettbewerber abwirbt.
  • Beweissicherung verdeckter Geschäftsführertätigkeit eines karenzentschädigten Ex-Geschäftsführers.

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