Glossar · Recht & Beweis

DSGVO

Auch bekannt als: Datenschutz-Grundverordnung

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Kurzantwort

Was ist DSGVO?

Die DSGVO ist die europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie regelt Zulässigkeit, Zweckbindung, Speicherdauer, Datensicherheit und Betroffenenrechte. Für Detektivermittlungen sind insbesondere Art. 6 (Rechtsgrundlage), Art. 13/14 (Informationspflichten – mit engen Ausnahmen für verdeckte Erhebung) und Art. 32 (technisch-organisatorische Maßnahmen) relevant.

Kategorie
Recht & Beweis
Synonyme
Datenschutz-Grundverordnung
Verwandte Begriffe
BDSG, Berechtigtes Interesse

Definition aus der Ermittlungspraxis der Agentur Incognito – vollständige Erläuterung im Abschnitt Definition.

Definition

Die DSGVO ist die europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie regelt Zulässigkeit, Zweckbindung, Speicherdauer, Datensicherheit und Betroffenenrechte. Für Detektivermittlungen sind insbesondere Art. 6 (Rechtsgrundlage), Art. 13/14 (Informationspflichten – mit engen Ausnahmen für verdeckte Erhebung) und Art. 32 (technisch-organisatorische Maßnahmen) relevant. Verstöße können Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernumsatzes auslösen.

Begriff: DSGVO · Synonyme: Datenschutz-Grundverordnung

Praxisbeispiele

Wann „DSGVO“ in der Praxis vorkommt

  • Vereinbarung eines DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen Auftraggeber und Detektei.
  • Sichere, verschlüsselte Übergabe des Detektivberichts und definierte Löschfristen nach Mandatsende.

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