Glossar · Recht & Beweis

Beweisverwertungsverbot

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Kurzantwort

Was ist Beweisverwertungsverbot?

Das Beweisverwertungsverbot untersagt die gerichtliche Verwertung rechtswidrig erhobener Beweise. Es ist Folge unverhältnismäßiger oder verbotener Ermittlungsmaßnahmen – etwa einer Observation ohne berechtigtes Interesse, einer Innenraumüberwachung ohne Einwilligung oder eines unzulässigen GPS-Trackings.

Kategorie
Recht & Beweis
Verwandte Begriffe
Gerichtsfest, Verhältnismäßigkeit

Definition aus der Ermittlungspraxis der Agentur Incognito – vollständige Erläuterung im Abschnitt Definition.

Definition

Das Beweisverwertungsverbot untersagt die gerichtliche Verwertung rechtswidrig erhobener Beweise. Es ist Folge unverhältnismäßiger oder verbotener Ermittlungsmaßnahmen – etwa einer Observation ohne berechtigtes Interesse, einer Innenraumüberwachung ohne Einwilligung oder eines unzulässigen GPS-Trackings. Das Gericht entscheidet über die Verwertbarkeit im Einzelfall durch Abwägung der schutzwürdigen Interessen, häufig zulasten des Beweisführers, der die Maßnahme veranlasst hat.

Begriff: Beweisverwertungsverbot

Praxisbeispiele

Wann „Beweisverwertungsverbot“ in der Praxis vorkommt

  • Ausschluss heimlich aufgezeichneter Tonmitschnitte aus einem Arbeitsgerichtsprozess.
  • Nichtverwertung eines GPS-Bewegungsprofils, das ohne Einwilligung am Privatfahrzeug eines Mitarbeiters angebracht wurde.

Konkreter Sachverhalt? Wir ordnen ein.

Sie wissen nicht, ob Ihr Fall unter „Beweisverwertungsverbot“ fällt? Eine erste Einschätzung ist vertraulich und kostenfrei.

Oder direkt anrufen: +49 3876 6109913