Glossar · Recht & Beweis

BDSG

Auch bekannt als: Bundesdatenschutzgesetz

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Kurzantwort

Was ist BDSG?

Das BDSG ist die nationale Ergänzung zur DSGVO. Für die Detektivpraxis besonders relevant ist § 26 BDSG zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis: Eine verdeckte Mitarbeiterermittlung setzt einen konkreten, durch dokumentierte Tatsachen belegten Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung sowie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme voraus.

Kategorie
Recht & Beweis
Synonyme
Bundesdatenschutzgesetz
Verwandte Begriffe
DSGVO, Mitarbeiterüberwachung

Definition aus der Ermittlungspraxis der Agentur Incognito – vollständige Erläuterung im Abschnitt Definition.

Definition

Das BDSG ist die nationale Ergänzung zur DSGVO. Für die Detektivpraxis besonders relevant ist § 26 BDSG zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis: Eine verdeckte Mitarbeiterermittlung setzt einen konkreten, durch dokumentierte Tatsachen belegten Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung sowie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme voraus. Hinzu kommen Sondervorschriften zur Videoüberwachung in nicht öffentlich zugänglichen Räumen.

Begriff: BDSG · Synonyme: Bundesdatenschutzgesetz

Praxisbeispiele

Wann „BDSG“ in der Praxis vorkommt

  • Dokumentation des konkreten Verdachts vor einer verdeckten Beobachtung eines Lagerleiters.
  • Anhörung des Betriebsrats vor Einsatz technischer Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz.

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