Glossar · Recht & Beweis

Außergewöhnliche Belastung

Auch bekannt als: § 33 EStG

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Kurzantwort

Was ist Außergewöhnliche Belastung?

Die außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG ist der steuerrechtliche Tatbestand, unter dem Detektivkosten im Privatbereich abziehbar sein können – typisch bei Unterhaltsermittlung, Sorgerechtsverfahren, Vermisstensuche oder Beweissicherung gegen Stalking.

Kategorie
Recht & Beweis
Synonyme
§ 33 EStG
Verwandte Begriffe
Detektivkosten, Ermittlungsbericht

Definition aus der Ermittlungspraxis der Agentur Incognito – vollständige Erläuterung im Abschnitt Definition.

Definition

Die außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG ist der steuerrechtliche Tatbestand, unter dem Detektivkosten im Privatbereich abziehbar sein können – typisch bei Unterhaltsermittlung, Sorgerechtsverfahren, Vermisstensuche oder Beweissicherung gegen Stalking. Voraussetzung ist ein konkreter, nicht selbst verursachter Anlass und ein Bezug zu einem laufenden oder geplanten Verfahren. Die Finanzämter verlangen regelmäßig Auftragsschreiben, Rechnungen mit Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls die Bestätigung des mandatierten Anwalts.

Begriff: Außergewöhnliche Belastung · Synonyme: § 33 EStG

Praxisbeispiele

Wann „Außergewöhnliche Belastung“ in der Praxis vorkommt

  • Steuerliche Geltendmachung der Detektivkosten für eine erfolgreiche Adressermittlung des unterhaltspflichtigen Vaters.
  • Abzug der Kosten einer Stalking-Beweissicherung bei der Einkommensteuererklärung des Opfers.

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